Wissenschaftliche Studien zum Wohl aller Patienten
Derma Science arbeitet nicht nur auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Forschung, sondern wirkt aktiv am medizinischen Fortschritt mit. So ist insbesondere Dr. Welf Prager ein gefragter Experte auf internationalen Kongressen und begleitet als Prüfarzt und/oder Leiter diverse klinische Studien. Dazu gehören wissenschaftliche Untersuchungen, bei denen bestimmte (neue) Behandlungsmethoden, Arzneimittel oder Medizinprodukte erforscht werden (interventionelle Studien). Verträglichkeitsprüfungen gehören ebenfalls dazu. Auch werden in Studien weitere Therapien und Behandlungswege systematisch studiert und dokumentiert, um bessere oder verschiedene Behandlungsmöglichkeiten bzw. -ansätze zu finden.
Unsere Ärzte sind GCP (Good Clinical Practice)-zertifiziert. Das heißt, wir führen nur Studien durch, die den internationalen „GCP-Kriterien“ entsprechen und von einer offiziellen Ethik-Kommission gebilligt sind. Das oberste Gebot ist laut diesen Richtlinien Sicherheit und das Wohlergehen der Studienteilnehmer. Die Schwerpunkte der Praxis (allgemeine Dermatologie, operative Dermatologie, Allergologie, Phlebologie sowie ästhetische Dermatologie) spiegeln sich auch in unseren Studien wider.
Bevor ein Medikament für den Markt freigegeben wird, sind viele aufwändige Tests und Sicherheitsstufen in Form von wissenschaftlichen Studien und Genehmigungsverfahren erforderlich. Ein neuer Wirkstoff wird zunächst im Labor getestet, in der sogenannten präklinischen Phase.
Probanden sichern die medizinische Entwicklung
Ein medizinischer Fortschritt wäre ohne Probanden nicht möglich. Mit ihrer Teilnahme an wissenschaftlichen Studien bei der Derma Science, dem Forschungszentrum der Praxis Prager und Partner in Hamburg, sind sie entscheidend für die Weiterentwicklung und Sicherheit von Arzneimitteln und Medizingeräten.
Studienteilnahme und Ablauf
Bei Interesse ein Proband der Derma Science zu werden und an Studien teilzunehmen, werden zuerst alle grundsätzlichen Anforderungen vorab in einem Telefonat geklärt. Wenn Sie für eine Studie geeignet sind, vereinbaren wir einen ersten Termin im Studienzentrum.
Sie werden bei diesem Termin von einem zuständigen Prüfer ausführlich über den Ablauf, Inhalt und Ziel der Studie informiert und alle Ihre Fragen beantwortet. In diesem Gespräch werden auch der zeitliche Aufwand, mögliche Risiken und Nebenwirkungen und ihre Rechte als Proband sowie den speziellen Versicherungsschutz besprochen bzw. erklärt.
Nach ausreichender Bedenkzeit über die Teilnahme an der Studie und Ihrer schriftlichen Einverständniserklärung zur Studienteilnahme, startet dann die Studie. Jeder Studie geht eine Eingangsuntersuchung voraus bei der Sie vom Prüfer nach Ihrer Krankheitsgeschichte gefragt werden. Bitte verschweigen Sie keine Punkte und sprechen offen über Ihre Krankheitsgeschichte, damit das Risiko für Sie selbst so gering wie möglich gehalten und verwertbare Studienergebnisse erzielt werden können.
Die Studie startet dem Gesundheitscheck und richtet sich nach dem Studienprotokoll. Die Studien-Behandlungen finden in den Räumen der Derma Science statt. Hier erhalten Sie das Studienpräperat durch den Prüfarzt oder Studienpersonal mit entsprechenden Verhaltenshinweisen nach der Behandlung. In festgelegten zeitlichen Abständen vereinbaren wir Kontrolltermine, in denen Sie zu uns in die Derma Science kommen, damit wir Wirkweise und Nebenwirkungen des Prüfpräparats kontrollieren und dokumentieren können. Wie oft ein Kontrolltermin nötig ist, variiert je nach Studie.
Für Sie ist mit der Abschlussuntersuchung die Studie beendet. Eine freiwillige Teilnahme an Studien ist grundsätzlich kostenlos. In den meisten Fällen erhalten aber unsere Probanden nach Abschluss der Studie eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe, und/ oder eine Fahrtkostenvergütung.
Bei allen medizinischen Studien gelten strenge Datenschutzrichtlinien. Ihre gesammelten Daten werden ausschließlich in anonymisierter Form an die Auftraggeber der Studie weitergegeben.
Das Wohl unserer Studienteilnehmer und der Schutz innerhalb der Studie werden durch verschiedene Gesetze und Vorschriften sichergestellt.
Gesetzlichen Bestimmung:
- das Arzneimittelgesetz (AMG)
- das Medizinproduktegesetz (MPG, gilt nur für Medizinprodukte)
- die GCP-Verordnung (Verordnung über die Anwendung der „Guten Klinischen Praxis“ bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen, erlassen von der Bundesregierung auf der Grundlage einer europäischen Richtlinie)
- den Empfehlungen des Weltärztebundes (Deklaration von Helsinki)
Begriffserklärung von A bis Z
A
Arzneimittelgesetz (AMG) – Das Gesetz regelt den Umgang mit Arzneimitteln, stellt Kriterien für die Qualität und die Wirksamkeit auf. Es regelt die Prüfung, Zulassung und die Verschreibung von Arzneimitteln. Auch beschreibt es den Schutz der Personen, die an klinischen Studien teilnehmen.
Aufklärungsgespräch – In einem ausführlichen Aufklärungsgespräch informiert der zuständige ➔ Prüfarzt den Teilnehmer vorab über den Ablauf und das Ziel der Studie. Er klärt auf über Wirkung und etwaige Begleiterscheinungen sowie Risiken durch die Anwendung der Studienmedikation auf. Am Ende des Gesprächs sollten alle offenen Fragen geklärt sein. Danach erhält der ➔ Proband genügend Bedenkzeit, um zu entscheiden, ob er an der Studie teilnehmen möchte.
B
Behörden: Bundesoberbehörde – Klinische Studien an Menschen müssen grundsätzlich vor Beginn von verschiedenen Behörden genehmigt werden. Je nach Arzneimittel oder ➔ Medizinprodukt sind es das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArm) oder das Paul-Ehrlich Institut (Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel – PEI). Darüber hinaus ist die Zustimmung der ➔ Ethikkommission erforderlich.
D
Datenschutz – Alle personenbezogenen sowie die Gesundheit betreffenden Daten, die während der Studie erhoben werden, erfasst der Arzt in der Krankenakte als sogenannte Quelldaten. Diese Daten werden ➔ pseudonymisiert an den Auftraggeber oder die Aufsichtsbehörden der Studie weitergegeben. Nur das medizinische Personal des Studienzentrums kann nachvollziehen, zu welcher Person die Daten gehören. Alle beteiligten Personen unterliegen der Schweigepflicht. Daten von Studienteilnehmern dürfen nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
Deklaration von Helsinki – Die Deklaration zu ethischen Grundsätzen im Rahmen klinischer Forschungen am Menschen wurde vom Weltärztebund 1964 in Helsinki verfasst und seitdem mehrmals überarbeitet. Sie gilt als Standard der ärztlichen Ethik.
Doppelblindstudie – Bei einer Doppelblindstudie wissen weder Mitarbeiter, Proband noch Prüfarzt, ob der Studienteilnehmer das Medikament, den Wirkstoff oder nur das ➔ Placebo erhält. Dies soll gewährleisten, dass die Ergebnisse der Studie unvoreingenommen bewertet werden können. Kommt es zu unerwarteten Zwischenfällen nach Gabe der Prüfmedikation, besteht die Möglichkeit der ➔ Entblindung. Die Identität des verblindeten Prüfpräparates wird dabei offengelegt.
E
Einwilligungserklärung – Nach dem ➔ Aufklärungsgespräch mit dem Prüfarzt bestätigt der Proband mit seinem schriftlichen Einverständnis seine Studienteilnahme. Im Verlauf der Studie kann er seine Einwilligung jederzeit zurückziehen. Ein vom Probanden und Prüfarzt unterzeichnetes Exemplar wird bei Antritt der Studie ausgehändigt.
Entblindung – Kommt es bei einer ➔ Doppelblindstudie nach Gabe des Prüfpräparates bei dem Probanden zu einer außergewöhnlichen Reaktion, kann durch den Anruf bei einer eigens dafür eingerichteten Institution verbindlich in Erfahrung gebracht werden, ob der Proband den Wirkstoff, das wirkstoffhaltige Medikament (Verum) oder das ➔ Placebo bekommen hat.
Ethikkommission – Bevor eine klinische Studie durchgeführt werden darf, ist eine positive Beurteilung der Ethikkommission erforderlich. Die Kommission setzt sich in der Regel aus Fachärzten, Wissenschaftlern oder Ärzten mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Arzneimittelwirkungen, der Biostatistik und Biometrie sowie aus Juristen, Apothekern und Laien zusammen.
G
Gute klinische Praxis – Good clinical practice
Good clinical practice – GCP beschreibt die international anerkannten, nach ethischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufgestellten Regeln zur Durchführung einer klinischen Studie. Im Mittelpunkt stehen der Schutz der Studienteilnehmer, ➔ Einwilligungserklärung und Qualität der Studienergebnisse.
I
ICH-GCP-Leitlinie – Zielsetzung der ICH-GCP-Leitlinie (➔ GCP) ist es, für die Europäische Union, Japan und die USA einen einheitlichen Standard zu schaffen, der die gegenseitige Anerkennung klinischer Daten durch die Zulassungsbehörden in den jeweiligen Ländern fördert.
L
Lebensqualität – Lebensqualität wird in Studien immer häufiger als Bewertungskriterium herangezogen. Sie bezeichnet Faktoren, die die Lebensbedingungen eines Menschen ausmachen. Zur Lebensqualität in Bezug auf Gesundheit gehören das körperliche, psychische und soziale Befinden sowie die Funktionsfähigkeit des Körpers. Der Proband schätzt seine Lebensqualität zu verschiedenen Zeitpunkten der Studie ein.
M
Medizinprodukte – Medizinprodukte sind keine Arzneimittel, sondern Apparate, Vorrichtungen oder Zubereitungen, die für diagnostische und therapeutische Zwecke am Menschen eingesetzt werden (zum Beispiel Schwangerschaftstest). Die bestimmungsgemäße Hauptwirkung ist im oder am menschlichen Körper. Das Medizinproduktegesetz (MPG) regelt den Einsatz der Medizinprodukte.
N
Nebenwirkungen – Der Begriff „Nebenwirkungen“ ist bekannt aus den Beipackzetteln von Arzneimitteln. Es handelt sich hierbei um eine neben der beabsichtigten Wirkung auftretende unerwünschte Wirkung von Medikamenten. Der Prüfarzt klärt den Probanden zu Beginn über zu erwartenden Nebenwirkungen der Prüfsubstanzen auf.
Beschwerden, die während der Studie bei einem Probanden auftreten, werden erfasst, unabhängig davon, ob Sie mit der Prüfmedikation in Verbindung stehen oder nicht. Probanden erhalten eine Telefonnummer, unter der sie Tag und Nacht Studienpersonal erreichen können – für den Fall, dass eine Nebenwirkung auftritt.
P
Placebo – Ein Placebo ist ein Scheinmedikament, das keinen Wirkstoff enthält. In der Art der Verpackung und der Applikation unterscheidet es sich aber nicht von dem Verum, dem „wahren“ Medikament, das den Wirkstoff enthält.
Phase I-, II-, III-, IV-Studien – Bevor Medikamente zugelassen und von Ärzten verordnet werden können, müssen sie intensiv erforscht werden.
Phase I: Das Medikament wird zunächst an einer geringen Anzahl gesunder Menschen in niedriger Dosierung getestet, um mögliche Nebenwirkungen zu ermitteln.
Phase II: Wirksamkeit, Sicherheit und ideale Dosierung des Medikaments werden an einer kleinen Gruppe erkrankter Patienten untersucht.
Phase III: Mehrere tausend Patienten nehmen in weltweiten Prüfzentren an der Studie teil. Neben der Wirkung werden vor allem auch weniger häufig vorkommende Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten untersucht.
Phase IV: Nachdem das Arzneimittel von den zuständigen Behörden zugelassen wurde, werden zur weiteren Risiko-/Nutzen-Abschätzung spezielle Aspekte bewertet, etwa die Behandlung von Begleiterkrankungen und die Kombination mit anderen Medikamenten.
Proband – Teilnehmer einer Studie sind Probanden (Lateinisch: probare = prüfen).
Prüfarzt – Prüfärzte sind in der Regel Fachärzte auf dem Gebiet, in dem das Medikament geprüft werden soll. Sie zeichnen sich darüber hinaus durch besondere Qualifikationen in der Durchführung von Studien aus. Ein Prüfarzt betreut Probanden während der Studie und sorgt dafür, dass Gesetze und Richtlinien eingehalten werden.
Pseudonymisieren – Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden der Name und andere Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen (Pseudonym) ersetzt, um die Identifizierung des Probanden auszuschließen oder zu erschweren. Die Anonymisierung hingegen ist lediglich das Verändern personenbezogener Daten, so dass sie nicht mehr einer Person zugeordnet werden können.
R
Randomisierung – Für Studien, die verschiedene Behandlungsformen vergleichend testen (ein neues Medikament gegenüber einem Placebo oder einem Medikament in verschiedenen Dosierungen), werden Probanden nach dem Zufallsprinzip einer Behandlungsgruppe zugeordnet. Dadurch soll gewährleistet werden, dass bekannte und unbekannte Einflussgrößen gleichmäßig über die Gruppen verteilt werden. Ziel ist es, objektivere Ergebnisse zu erhalten.
Robert-Koch-Institut (RKI) – Das RKI gehört zum Bundesministerium für Gesundheit und hat das Erkennen, Verhüten und Bekämpfen von Krankheiten zur Aufgabe.
S
Screening – Probanden, die sich zur Teilnahme an einer Studie entschlossen und dies unterschrieben haben, unterziehen sich einer Screening-Untersuchung. Darin wird geprüft, ob der Proband die Kriterien und Voraussetzungen für eine Studienteilnahme erfüllt. Zur Untersuchung gehören in der Regel Befragung, genaue Erhebung der Krankengeschichte, körperliche Untersuchung und häufig auch Blutentnahme und EKG. Die Eingangsuntersuchungen variieren von Studie zu Studie.
Sponsor – Der Sponsor einer klinischen Studie ist der Initiator der Studie. Er trägt die Verantwortung, organisiert und finanziert die klinische Prüfung.
Study Nurse – Die Study Nurse ist die Studienschwester beziehungsweise die Studienassistentin. Sie oder er ist ausgebildete medizinische Kraft, Krankenschwester und hat zusätzlich eine Weiterbildung als Study Nurse absolviert. Die Study Nurse unterstützt den Prüfarzt in Organisation und Durchführung klinischer Studien.
V
Verblindung – In den meisten Studien werden verschiedene Prüfsubstanzen oder verschiedene Dosierungen gegeneinander oder gegen ein Placebo getestet. Weder Prüfarzt noch Study Nurse oder der Proband sind über die individuelle Behandlungszuteilung informiert. Das heißt, sie alle wissen nicht, welcher Patient das Placebo erhalten hat oder welche Dosierung die Prüfmedikation hat. Zu diesem Zweck darf das Prüfpräparat äußerlich nicht voneinander unterscheidbar sein, und die Zuteilung zu den verschiedenen Behandlungsgruppen erfolgt zufällig. Durch die Verblindung wird gewährleistet, dass die Erwartungshaltung des Arztes oder des Patienten das Ergebnis der Studie nicht beeinflusst. Unterschieden wird zwischen Einfach-, Doppel- und Dreifachblindstudien. Bei der Einfachblindstudie wissen entweder der Proband oder der Prüfarzt nicht, welche Substanz verwendet wird. Bei der ➔ Doppelblindstudie wissen es weder Proband noch Prüfarzt, und bei der Dreifachblindstudie haben auch die Auswerter der Studie keine Kenntnis darüber, welcher Patient zu welcher Gruppe gehört.
Versicherung – Jeder Studienteilnehmer wird von dem ➔ Sponsor, also dem Auftraggeber der Studie, versichert. Die Versicherung garantiert dem Studienteilnehmer eine finanzielle Entschädigung im Falle einer gesundheitlichen Schädigung im Rahmen der Studie. Aufgrund der Vorsichtsmaßnahmen im Vorfeld der Studie sind Schadensfälle jedoch äußerst selten.
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich mitbringen, um an einer klinischen Studie teilzunehmen?
Grundsätzlich kann jede Person ab 18 Jahren an einer klinischen Studie teilnehmen. Eine besondere Variante sind Studien mit Kindern und Jugendlichen. Bei einem Großteil der Studien ist die Teilnahme von schwangeren und stillenden Frauen ausgeschlossen. Grundvoraussetzung ist, dass eine bestimmte Erkrankung oder ein bestimmtes Körpermerkmal (z. B. Falte oder schmale Lippen) in einer bestimmten Ausprägung vorliegt. Die genauen Kriterien, die über eine Teilnahme bestimmen, werden als Ein- und Ausschlusskriterien bezeichnet und sind für jede Studie unterschiedlich definiert.
Welche Vorteile hat eine Studie für mich?
Die Teilnahme an einer Studie ermöglicht es Ihnen, mit neuesten Therapeutika behandelt zu werden und damit an neuesten medizinischen Entwicklungen teilzuhaben. Alle im Rahmen der Studie durchgeführten Behandlungen und Untersuchungen sind für Sie kostenfrei. Häufig sind es Therapien, die noch nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Kann ich eine Studie vorzeitig abbrechen?
Sie haben das Recht, die Studie jederzeit abzubrechen, ohne Gründe zu nennen. Dabei entstehen Ihnen keine Kosten. Da die Ergebnisse jedoch nur verwertbar sind, wenn die Studie – wie vorgesehen – bis zum Ende durchgeführt wird, sollte es grundsätzlich das Ziel sein, diese auch regulär zu beenden.
Werden meine Fahrtkosten erstattet?
Die Fahrtkosten werden üblicherweise erstattet. Sie sind meistens Teil einer Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe. Der Betrag wird nach Abschluss der Studie ausgezahlt.
Ist die Aufwandsentschädigung zu versteuern?
Falls der Betrag das Fahrtgeld übersteigt, muss er versteuert werden.
Wie oft kann ich an klinischen Studien teilnehmen?
Sie können an nur einer Studie gleichzeitig teilnehmen. Zwischen dem Ende einer Studie und dem Beginn einer neuen Studie muss ein Abstand von 30 Tagen bis zu mehreren Monaten eingehalten werden. Wird die geforderte Frist eingehalten, ist die Teilnahme an mehreren Studien nacheinander möglich.
Wie aufwendig ist eine Studie für mich?
Der Aufwand variiert von Studie zu Studie sehr stark. Er hängt von der Dauer der Studie und den zu erhebenden Daten ab. Für manche Studien kommen Patienten nur zwei bis drei Mal ins Studienzentrum. Andere Studien können sich über einen Zeitraum von bis zu mehreren Jahren erstrecken und viele Besuche erfordern. Der einzelne Besuch im Studienzentrum dauert zwischen 30 Minuten und zwei Stunden – je nach durchgeführter Studie.
Hat das Prüfmedikament Nebenwirkungen?
Vor der Studienteilnahme informieren wir Sie ausführlich über mögliche Nebenwirkungen, die bei jedem Prüfpräparat unterschiedlich sein können. Während der Studie werden Sie permanent ärztlich begleitet. Eventuelle Nebenwirkungen können wir daher sofort bemerken und Sie entsprechend versorgen. Ein Prüfpräparat darf grundsätzlich erst am Menschen eingesetzt werden, nachdem es intensiven klinischen Labortests und Tierversuchen unterzogen wurde. Die zuständige Ethikkommission, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) beziehungsweise das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bestimmen, ob das Prüfpräparat in der sogenannten Phase III oder IV (Link zu „Wissenschaftliche Studien“ direkt zu Phase III im Text), also an einer größeren Gruppe von Menschen, klinisch geprüft werden darf. Mögliche Nebenwirkungen sind dann in der Regel schon relativ bekannt und eingegrenzt.
Ist der Datenschutz im Umgang mit meinen persönlichen Daten und meinen Gesundheitsdaten gewährleistet?
Alle Mitarbeiter an einer Studie haben Schweigepflicht. Ihre Daten werden ausschließlich pseudonymisiert weitergegeben, so dass kein Rückschluss auf Ihre Person möglich ist. Die Daten werden nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
Wie kann ich mich als Proband registrieren?
Sie interessieren sich dafür, an einer wissenschaftlichen Studie teilzunehmen? Dann melden Sie sich gerne bei uns!
Telefon: 040 70 975 14 – 10
E-Mail: info@derma-hamburg.de
Aktuelle Studie: Volumenverlust im mittleren Gesichtsbereich
Haben Sie Interesse an einer ästhetischen Gesichtsbehandlung mit Hyaluronsäure? Leiden Sie unter Volumenverlust im mittleren Gesichtsbereich?
Für die Teilnahme an einer klinischen Studie suchen wir nach Frauen und Männern, die zwischen 21 und 75 Jahren alt sind. Geeignete Patienten erhalten eine studienbezogene Behandlung von einem Facharzt, sowie eine Aufwandsentschädigung für die durch die Studienteilnahme entstandenen Kosten. Wenn Sie interessiert sind und weitere Informationen zur Studie erhalten möchten, kontaktieren Sie uns einfach.
Aktuelle Studie: Mimikfalten im oberen Gesichtsbereich
Sind Sie an einer Reduktion Ihrer Mimikfalten im oberen Gesichtsbereich interessiert?
Wir suchen weibliche und männliche Studienteilnehmer/-innen ab 18 Jahren und älter, zur Teilnahme an einer Klinischen Prüfung, zur Behandlung mittelschwerer bis schwerer Mimikfalten im oberen Gesichtsbereich (horizontalen Stirnfalten, Zornesfalte zwischen den Augenbrauen, sowie seitliche Augenfalten auch Krähenfüße genannt).
Als Teilnehmer/in dieser Studie erhalten Sie mehrere Injektionsbehandlungen mit einem in Europa bereits zugelassenen Arzneimittel (Wirkstoff: Botulinumtoxin A). Bitte beachten Sie, dass zu Kontrollzwecken auch Placebo eingesetzt wird.
Die Studie beinhaltet bis zu 17 Besuche in unserem qualifizierten Studienzentrum, über einem Zeitraum von ca. einem Jahr. Ob Sie die Ein-und Ausschlusskriterien erfüllen, wird vom Studienpersonal geprüft.
Die Behandlung wird von qualifizierten Ärzten durchgeführt, und ist für Sie kostenfrei. Fahrtkosten werden Ihnen als Aufwandsentschädigung pauschal pro Zentrumsbesuch gezahlt.
Ausführliche Informationen zur Studie erhalten Sie bei uns.
Möchten Sie Proband werden?
Wir suchen für aktuelle und zukünftige Studien Frauen und Männer ab 18 Jahre.
Gerne informieren wir Sie unverbindlich über die Voraussetzungen um Proband bei uns zu werden und über kommende Studien.
Sie erreichen uns unter:
Telefon: 040 70 975 14 – 10
E-Mail: info@derma-hamburg.de